Die Begleithundeprüfung ist eine Grundprüfung, in der der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten in der Öffentlichkeit geprüft werden. Sie besteht aus zwei Teilen: Einem Teil auf dem Übungsplatz (Unterordnung) und einer Prüfung in Verkehr/Öffentlichkeit. So sollen den Hund zum Beispiel Passanten mit Regenschirm oder Kinderwagen, Jogger, Radfahrer oder andere Hunde nicht aus der Ruhe bringen.
Bevor der Hundeführer aber zur Prüfung zugelassen wird, muss dieser den Nachweis erbringen, dass er die erforderliche Sachkunde besitzt, um einen Hund zu führen. Vor Prüfungsbeginn und während der gesamten Prüfung überzeugt sich der Leistungsrichter von der Unbefangenheit des Hundes. Hunde mit Wesensmängeln werden disqualifiziert.
Während der Prüfung sind Hilfsmittel wie Leckerlies oder Spielzeug nicht erlaubt. Führen mit sogenanntem Halti, Erziehungsgeschirr oder Stachelhalsband ist nicht zugelassen. Der Hund muss ein einfaches, feststehendes Halsband tragen oder an einem Brustgeschirr ohne weitere Schnallungen geführt werden.
Für Hunde mit behördlichen Auflagen (Maulkorb) gelten diese auch im Verkehrsteil der Prüfung, da der Hund sich dort in der Öffentlichkeit bewegt. Bei jedem Hund, der vorgeführt werden soll, muss eindeutig die Identität festgestellt werden, zum Beispiel über das Ablesen des Mikrochips oder der Tätonummer.
Unsere Begleithundeprüfungen werden von gut ausgebildeten und erfahrenen Leistungsrichtern auf hohem Standard abgenommen.