Hun­de­trai­ning

Begleit­hun­de­prü­fung

Die Begleit­hun­de­prü­fung ist eine Grund­prü­fung, in der der Gehor­sam des Hun­des und sein Ver­hal­ten in der Öffent­lich­keit geprüft wer­den. Sie besteht aus zwei Tei­len: Einem Teil auf dem Übungs­platz (Unter­ord­nung) und einer Prü­fung in Verkehr/​Öffentlichkeit. So sol­len den Hund zum Bei­spiel Pas­san­ten mit Regen­schirm oder Kin­der­wa­gen, Jog­ger, Rad­fah­rer oder ande­re Hun­de nicht aus der Ruhe bringen.

Bevor der Hun­de­füh­rer aber zur Prü­fung zuge­las­sen wird, muss die­ser den Nach­weis erbrin­gen, dass er die erfor­der­li­che Sach­kun­de besitzt, um einen Hund zu füh­ren. Vor Prü­fungs­be­ginn und wäh­rend der gesam­ten Prü­fung über­zeugt sich der Leis­tungs­rich­ter von der Unbe­fan­gen­heit des Hun­des. Hun­de mit Wesens­män­geln wer­den disqualifiziert.

Wäh­rend der Prü­fung sind Hilfs­mit­tel wie Lecker­lies oder Spiel­zeug nicht erlaubt. Füh­ren mit soge­nann­tem Hal­ti, Erzie­hungs­ge­schirr oder Sta­chel­hals­band ist nicht zuge­las­sen. Der Hund muss ein ein­fa­ches, fest­ste­hen­des Hals­band tra­gen oder an einem Brust­ge­schirr ohne wei­te­re Schnal­lun­gen geführt werden.

Für Hun­de mit behörd­li­chen Auf­la­gen (Maul­korb) gel­ten die­se auch im Ver­kehrs­teil der Prü­fung, da der Hund sich dort in der Öffent­lich­keit bewegt. Bei jedem Hund, der vor­ge­führt wer­den soll, muss ein­deu­tig die Iden­ti­tät fest­ge­stellt wer­den, zum Bei­spiel über das Able­sen des Mikro­chips oder der Tätonummer.

Unse­re Begleit­hun­de­prü­fun­gen wer­den von gut aus­ge­bil­de­ten und erfah­re­nen Leis­tungs­rich­tern auf hohem Stan­dard abgenommen.

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